MARLIN ImmobilienMARLIN ImmobilienTippgeber-Programm

Eine Zahl, keine Prozentrechnung

CHF 1'500.– für einen Tipp, der zum Abschluss führt

Keine Staffelung, keine Bedingungen im Kleingedruckten. Was gilt, steht hier.

Für Privatpersonen

CHF 1'500.– pauschal, fällig bei der Verurkundung des Kaufvertrags, ausbezahlt innert 30 Tagen.

Bei Bauland und Mehrfamilienhäusern liegt die Vergütung nach Absprache höher – melden Sie sich, wir besprechen es vor der Zuführung.

Für Geschäftspartner

Höhe und Bedingungen richten sich nach Objekt und Ihrer Rolle. Wir vereinbaren sie vor der Zuführung schriftlich.

Maklerinnen und Makler behalten ihre Provision gegenüber der Verkäuferschaft. Wir treten nicht in Konkurrenz zu Ihnen – wir sind Ihr Ausgang für Objekte, die stehen bleiben.

Wann die Prämie fällig ist

  • Wir kaufen die Immobilie selbst: bei der Verurkundung des Kaufvertrags.
  • Wir übernehmen ein Verkaufsmandat: bei der Verurkundung des Verkaufs.
  • In beiden Fällen: Auszahlung innert 30 Tagen, gegen Ihre Rechnung oder unsere Abrechnung.

Wann keine Prämie entsteht

  • Die Immobilie war uns bereits bekannt oder ist öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.
  • Es geht um Ihre eigene Immobilie oder jene Ihres Lebenspartners.
  • Es kommt kein Kaufvertrag zustande.

Steuern

Die Prämie ist für Sie steuerbares Einkommen und in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Sie erhalten von uns eine Abrechnung. Für Ihre persönliche Situation sind Ihre Steuerbehörde oder Ihr Treuhänder die richtige Adresse – wir erteilen keine Steuerberatung.

Hinweise auf Investorinnen und Investoren

Für Hinweise auf Personen, die Kapital anlegen möchten, gilt keine Pauschalprämie. Wir melden uns persönlich bei der genannten Person und besprechen mit Ihnen, wie wir Ihren Hinweis verdanken. Grund: Die Vermittlung von Kapitalgebern unterliegt anderen Regeln als die Zuführung von Immobilien, und wir versprechen nichts, was wir nicht sauber halten können.

Massgebend sind die Tippgeber-Bedingungen.

Zwei Minuten, dann ist es unterwegs.

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