Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was Tippgeberinnen und Tippgeber uns am häufigsten fragen.
Wie schnell erfahre ich, ob mein Tipp zählt?
Innert 48 Stunden nach Ihrer Meldung erhalten Sie unsere Antwort – mit Begründung.
Muss ich den Eigentümer kennen?
Nein. Die Adresse genügt. Wir nehmen den Kontakt selbst auf.
Erfährt die Eigentümerschaft, dass der Hinweis von mir kam?
Nur wenn Sie es erlauben. Im Formular entscheiden Sie das mit einem Klick, und wir halten uns daran.
Darf ich überhaupt Angaben zu einer anderen Person weitergeben?
Deshalb sind Name und Telefonnummer der Eigentümerschaft bei uns freiwillig – die Adresse reicht. Wir informieren die betroffene Person beim ersten Kontakt darüber, dass wir einen Hinweis erhalten haben, so wie es das Datenschutzgesetz verlangt. Wer beruflich einer Geheimhaltungspflicht untersteht, nutzt besser den Weg über einen Empfehlungscode.
Wann wird die Prämie ausbezahlt?
Innert 30 Tagen nach der Verurkundung des Kaufvertrags, gegen Ihre Rechnung oder unsere Abrechnung.
Wie hoch ist die Prämie?
CHF 1'500.– für Privatpersonen. Bei Bauland und Mehrfamilienhäusern liegt sie nach Absprache höher. Für Geschäftspartner wird sie vor der Zuführung individuell schriftlich vereinbart.
Wie lange gilt mein Tipp?
12 Monate ab Ihrer Meldung. Verkauft die Eigentümerschaft in dieser Zeit an uns, ist Ihr Anspruch gewahrt.
Und wenn zwei Personen dasselbe Objekt melden?
Es zählt der frühere Eingang. Deshalb erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Zeitstempel – das ist Ihr Nachweis.
Was, wenn Sie das Objekt schon kannten?
Dann sagen wir Ihnen das mit dem Datum, an dem es bei uns erfasst wurde. Für jede weitere Immobilie gilt Ihre Prämie unverändert.
Kann ich mehrere Tipps geben?
So viele Sie wollen. Jeder wird einzeln geprüft und einzeln vergütet.
Muss ich die Prämie versteuern?
Ja, sie ist steuerbares Einkommen und in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Sie erhalten von uns eine Abrechnung. Für Ihre persönliche Situation sind Ihre Steuerbehörde oder Ihr Treuhänder zuständig.
Was passiert, wenn die Immobilie schlecht in Schuss ist?
Umso besser. Wir kaufen bewusst Objekte mit Sanierungsstau – der Zustand ist für uns kein Ausschlussgrund, sondern der Normalfall.
Ich bin selbst Makler. Ist das nicht ein Interessenkonflikt?
Nein. Was wir von Kolleginnen und Kollegen kaufen, kaufen wir für uns – zum Renovieren oder Entwickeln. Sie behalten Ihre Provision gegenüber der Verkäuferschaft.
Kaufen Sie in der ganzen Schweiz?
Unsere Zielregionen sind Freiburg, Bern, Solothurn, Aargau und Luzern. Tipps aus der übrigen Schweiz sind willkommen – passt ein Objekt nicht zu uns, sagen wir es innert 48 Stunden.
Wird die Eigentümerschaft von Ihnen bedrängt?
Nein. Wir melden uns einmal, machen ein Angebot, wenn Interesse besteht, und ziehen uns zurück, wenn nicht. Aus einem Hinweis wird kein Druck – Ihr gutes Verhältnis zur Nachbarschaft ist uns wichtiger als ein Abschluss.
