Der ganze Weg
Von Ihrem Hinweis bis zur Prämie
Acht Schritte, drei davon mit einer Frist, die wir uns selbst gesetzt haben.
| Schritt | Was passiert | Wann |
|---|---|---|
| 1 | Sie melden die Immobilie Formular, WhatsApp oder Telefon | 2 Minuten |
| 2 | Eingangsbestätigung mit Zeitstempel Ihr Nachweis der Erstmeldung | sofort |
| 3 | Prüfung bei uns Kennen wir das Objekt? Passt es ins Ankaufsprofil? | innert 48 Stunden |
| 4 | Unsere Antwort an Sie Ja oder Nein, mit Begründung | innert 48 Stunden |
| 5 | Kontakt zur Eigentümerschaft Diskret, auf Wunsch ohne Ihren Namen | 1–2 Wochen |
| 6 | Besichtigung und verbindliches Angebot Ohne Finanzierungsvorbehalt | innert 10 Tagen |
| 7 | Kaufvertrag beim Notar Termin nach Wunsch der Eigentümerschaft | nach Vereinbarung |
| 8 | Ihre Prämie CHF 1'500.– Auf Rechnung oder gegen unsere Abrechnung | innert 30 Tagen |
Zwischen Schritt 4 und 8 hören Sie nicht nichts
Bei jedem Statuswechsel erhalten Sie eine kurze Nachricht – auch dann, wenn ein Objekt am Ende nicht zustande kommt. Wir halten es für selbstverständlich, dass Sie wissen, was aus Ihrem Hinweis geworden ist.
Und wenn die Eigentümerschaft gar nicht verkaufen will?
Dann ist das so – niemand wird von uns bedrängt. Ihr Tipp bleibt bei uns vermerkt: Meldet sich dieselbe Eigentümerschaft innert 12 Monaten doch, bleibt Ihr Anspruch bestehen.
Damit Sie sich auf uns verlassen können
Die faire Regel
Der häufigste Einwand bei Tippgeber-Programmen ist berechtigt: «Und dann sagen die einfach, sie hätten das Objekt schon gekannt.» Deshalb halten wir es so.
Ihr Tipp zählt, wenn
- die Immobilie uns im Moment Ihres Eingangs noch nicht bekannt war,
- sie nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben ist,
- sie in der Schweiz liegt,
- und Sie nicht selbst – oder Ihr Lebenspartner – Eigentümer sind.
So belegen wir das
- Sie erhalten binnen Minuten eine Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.
- Innert 48 Stunden sagen wir Ja oder Nein.
- Kannten wir das Objekt wirklich schon, nennen wir Ihnen das Datum, an dem es bei uns erfasst wurde.
- Bei mehreren Meldungen zählt der frühere Eingang.
Massgebend sind die Tippgeber-Bedingungen in der bei Ihrer Meldung veröffentlichten Fassung.
