MARLIN ImmobilienMARLIN ImmobilienTippgeber-Programm

Der ganze Weg

Von Ihrem Hinweis bis zur Prämie

Acht Schritte, drei davon mit einer Frist, die wir uns selbst gesetzt haben.

SchrittWas passiertWann
1Sie melden die Immobilie
Formular, WhatsApp oder Telefon
2 Minuten
2Eingangsbestätigung mit Zeitstempel
Ihr Nachweis der Erstmeldung
sofort
3Prüfung bei uns
Kennen wir das Objekt? Passt es ins Ankaufsprofil?
innert 48 Stunden
4Unsere Antwort an Sie
Ja oder Nein, mit Begründung
innert 48 Stunden
5Kontakt zur Eigentümerschaft
Diskret, auf Wunsch ohne Ihren Namen
1–2 Wochen
6Besichtigung und verbindliches Angebot
Ohne Finanzierungsvorbehalt
innert 10 Tagen
7Kaufvertrag beim Notar
Termin nach Wunsch der Eigentümerschaft
nach Vereinbarung
8Ihre Prämie CHF 1'500.–
Auf Rechnung oder gegen unsere Abrechnung
innert 30 Tagen

Zwischen Schritt 4 und 8 hören Sie nicht nichts

Bei jedem Statuswechsel erhalten Sie eine kurze Nachricht – auch dann, wenn ein Objekt am Ende nicht zustande kommt. Wir halten es für selbstverständlich, dass Sie wissen, was aus Ihrem Hinweis geworden ist.

Und wenn die Eigentümerschaft gar nicht verkaufen will?

Dann ist das so – niemand wird von uns bedrängt. Ihr Tipp bleibt bei uns vermerkt: Meldet sich dieselbe Eigentümerschaft innert 12 Monaten doch, bleibt Ihr Anspruch bestehen.

Damit Sie sich auf uns verlassen können

Die faire Regel

Der häufigste Einwand bei Tippgeber-Programmen ist berechtigt: «Und dann sagen die einfach, sie hätten das Objekt schon gekannt.» Deshalb halten wir es so.

Ihr Tipp zählt, wenn

  • die Immobilie uns im Moment Ihres Eingangs noch nicht bekannt war,
  • sie nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben ist,
  • sie in der Schweiz liegt,
  • und Sie nicht selbst – oder Ihr Lebenspartner – Eigentümer sind.

So belegen wir das

  • Sie erhalten binnen Minuten eine Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.
  • Innert 48 Stunden sagen wir Ja oder Nein.
  • Kannten wir das Objekt wirklich schon, nennen wir Ihnen das Datum, an dem es bei uns erfasst wurde.
  • Bei mehreren Meldungen zählt der frühere Eingang.

Massgebend sind die Tippgeber-Bedingungen in der bei Ihrer Meldung veröffentlichten Fassung.

Bereit?

Die Adresse genügt.

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